Diebstahl von Waren ........

Quelle: Internet, Repro. Herold
.......... ist keine Lieferung von Waren gegen Entgelt.
Zu dieser Erkenntnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil am 14.07.2005, als er sich mit der Frage zu befassen hatte, ob der Diebstahl von Waren als Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt iSd Regelungen der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zu qualifizieren ist und ob eine Qualifikation als Lieferung gegen Entgelt durch einen Mitgliedsstaat allenfalls als eine zulässige Vereinfachungsmaßnahme iSd Art 27 Abs. 5 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie anzusehen ist.
=======================================
Herold staunt,
womit sich der EuGH beschäftigt und erlaubt sich seine Ansicht darzulegen, wonach Diebstahl nie und nimmer Lieferung sein kann, höchstens Selbstabholung.
herold - 2005.09.29, 09:12
38 Kommentare - Kommentar verfassen - 6742 Hits - 0 Trackbacks